Schifffonds in der Krise – Auswege für Anleger
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche geschlossene Schifffonds in die Krise geraten.
Insbesondere die im Jahre 2008 durch die Pleite der amerikanischen Lehman-Bank ausgelöste Wirtschaftskrise hat diese Krise befördert, die aber vielfach auch ihren Grund in der Konstruktion dieser Fondsanlagen zu suchen ist.
Vielfach suchen geschädigte Anleger vor allem in letzter Zeit anwaltlichen Rat bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und berichten von dem Ausbleiben zugesicherter Ausschüttungen, der Aufforderung zur Rückzahlung empfangener Zahlungen sowie der Insolvenz einzelner Fondsgesellschaften.
Tatsächlich weisen solche Fondsanlagen erhebliche Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlusts auf und sind daher für Anleger, die eine sichere Geldanlage, oftmals zum Zwecke der Altersvorsorge, wünschen, denkbar ungeeignet. Nicht selten bergen die Fonds zudem Risiken, die über die allgemein gültigen Risiken einer solchen Unternehmensbeteiligung hinausgehen. Häufig sind Anlegern diese Risiken nicht bekannt, nämlich wenn sie durch ihren Bankberater oder einen freien Vermittler hierüber nicht aufgeklärt werden.
Verzweifelten Anlegern, die sich begründete Sorgen um den Verbleib ihres angelegten Geldes machen, ist anzuraten, anwaltlichen Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen und prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler oder Berater, der die Fondsanlage empfohlen hat bzw. die beratende Bank oder aber Dritte (z.B. Prospektverantwortliche) erfolgreich geltend gemacht werden können.
Über:
KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Herr Siegfried Reulein
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Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.
Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen.
Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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