Flugpassagierin erhält Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion
Das OLG Frankfurt Main spricht Flugpassagierin Schmerzensgeld für eine gesundheitliche Beeinträchtigung an Bord zu (Urteil v. 16.04.2014).
Die Klägerin befand sich auf einem Flug von Indien nach Deutschland, bei dem üblicherweise sog. „Saunatücher“ verteilt werden, die zur Entspannung der Fluggäste beitragen sollen. Im Vorfeld der Verteilung wies die Klägerin ein Crewmitglied auf eine Allergie hin und bat darum, dies zu unterlassen. Trotzdem kam es zur besagten Verteilung, sodass bei der Klägerin eine allergische Reaktion mit Atemnot ausgelöst wurde. Daraufhin musste sie von einem Notarzt behandelt werden und verlangte Schmerzensgeld von dem Luftfahrtunternehmen.
Solche Ansprüche der Fluggäste regelt das sog. Montrealer Übereinkommen, welches im Artikel 17 einen Schadensersatzanspruch zuspricht, wenn der Anspruchssteller an Bord des Flugzeugs verletzt wurde.
Es sei unumstritten, dass die allergische Reaktion gerade durch die Saunatücher ausgelöst wurde. Weiterhin hat sich nach Ansicht des OLG hier „eine typische, dem Luftverkehr eigentümliche Gefahr“ realisiert. Diese stehe jedoch außerhalb des allgemeinen Lebensrisikos. Der Crew sei vorzuwerfen, dass sie das Verteilen der Tücher nach dem Hinweis der Passagierin nicht unterlassen habe und daher direkt für die körperliche Beeinträchtigung verantwortlich sei. Die Klägerin hätte von anderen Reisenden separiert werden sollen, um die allergische Reaktion zu verhindern.
Quelle: Rechtsindex v. 16.04.2014
Weitere Pressemitteilungen von advovox zum Thema Reiserecht finden Sie hier und hier.
Über:
ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH
Herr Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin
Deutschland
fon ..: 030 22 48 75 28
web ..: http://www.advovox.de
email : info@advovox.de
Während einer Reise kann es zu vielen Unannehmlichkeiten kommen. Neben körperlichen Beeinträchtigungen können auch Flugverspätungen und Annullierungen zu Ärgernissen führen, die die Urlaubsfreunde mindern. Viele Reisende sind sich nicht bewusst, dass sie in solchen Fällen über Ansprüche verfügen oder trauen sich nicht, diese gegenüber Reiseriesen durchzusetzen.
Tatsächlich ist eine gute Rechtsberatung in solchen Fällen oft angebracht. Mithilfe unserer Branchenkenntnis im Fluggastrecht und den juristischen Fähigkeiten von ADVOVOX setzen Sie Ihre Ansprüche durch. Die vielseitigen Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiter ermöglichen uns die Kommunikation auf allen wichtigen europäischen und internationalen Sprachen, wodurch auch internationale Flüge und Ansprüche gegen Fluggesellschaften mit Sitz im Ausland unser Spezialgebiet sind.
Wir verstehen uns als loyale Dienstleister für Unternehmen und private Mandanten im In- und Ausland mit dem Ziel, den hohen Qualitätsansprüchen an unsere Rechtsberatung stets gerecht zu werden.
Wir setzen auf persönliche Beratung, denn unsere Arbeit basiert auf Vertrauen. Sie erreichen bei uns stets einen kompetenten Ansprechpartner. Exzellenter Service, ständige Fortbildung, schnelles und erfolgsorientiertes Handeln sowie transparente Fallbearbeitung sind für uns selbstverständlich.
Testen Sie die Qualität unserer Beratung und vereinbaren Sie noch heute unverbindlich einen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Die Advovox Rechtsanwalts GmbH ist eine junge, dynamische Kanzlei, die aber schon auf eine beträchtliche Erfolgsgeschichte zurückblicken kann.
Der Weg zu uns:
Gern geben wir Ihnen in einem kostenlosen Informationsgespräch einen detaillierten Einblick und gehen direkt auf Ihre individuellen Anforderungen ein.
Selbstverständlich können wir Ihnen vorab weiteres Informationsmaterial zukommen lassen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Sven Krüger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
eMail: krueger@advovox.de
Tel. 030-22 488 168
ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin
Tel.: 030-22 48 75 28
Fax: 030-22 48 75 29
eMail: info@advovox.de
Web: www.advovox.de
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Advovox Rechtsanwalts GmbH
Herr Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin
fon ..: 030 22 48 75 28
web ..: http://www.advovox.de
email : info@advovox.de