Von behördliche Sicherheitsvorschriften und Ihrem Versicherungsschutz für Betriebseinrichtung und Gebäude…

Bürokratie in Deutschland – Manchmal sind es die kleinen Dinge, an die man vielleicht gar nicht denkt.

BildDeutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten?
Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften?
Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.
Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.
Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung.
Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der durch die eingelagerten 20 Liter Benzin beschleunigt wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer aus Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen.
Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.
Die Gefahr aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet.
Gehen Sie kein Risiko ein!

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Nachsatz:
Deshalb darf der Versicherer „quoteln“:
Unter „quoteln“ versteht man die Kürzung einer Schadensersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung, etc. angerechnet werden kann.
Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z.B. Alarmanlage, Safe,..) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlage einzuschalten).
Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung in 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den betroffenen Kunden.

Über:

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Am Heckendorn 37
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Die Honawu Gruppe hat sich darauf spezialisiert, fachkompetent und qualitativ hochwertig ihren Kunden zur Seite zu stehen, sowie den heutigen Versicherungs- und Finanzmaklern und freien Vertrieblern zu helfen, ihr Büro zu planen, zu organisieren und deren Kunden zu betreuen. Telefonisch, Postalisch, per Internet, eMail oder auch im Socialmedia ist die Honawu Gruppe für seine Kunden und Partner immer erreichbar.

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