U+C, Streaming, LG Köln, Abmahnung, Redtube – muss der Gesetzgeber eingreifen? Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg

Wer die letzten Tage die aktuellen Artikel bei jurablogs.com verfolgte, könnte meinen, dass das Internet überwiegend zum Tausch und Betrachten von Schmuddelfilmchen dient.

BildNaja, vielleicht ist das auch so.

Da wird auch mal wieder der Ruf nach dem Gesetzgeber laut, der dem ganzen AbmahnUNwesen Einhalt gebieten soll.

Als Arbeitsrechtler bin ich da seeehr skeptisch. Ich denke da nur beispielhaft an § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 14 Abs. 2 TzBfG…mit dem Thema „Leiharbeit“ möchte ich erst gar nicht anfangen. Aber warten wir es ab. Vielleicht rafft sich der Gesetzgeber angesichts des öffentlichen Wirbels doch auf.

Ich wünsche jedenfalls ein abmahnungsfreies Wochenende!

Interessante Entscheidungen finden Sie auf meiner Seite bei JuraBlogs.

Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und den mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

– Kündigung/Abfindung
– Aufhebungsvertrag
– Abmahnung
– Arbeitszeugnis
– Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
– Urlaubsansprüche
– Eltern- und Teilzeit
– Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerecht eingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder insbesondere mit:

– Betriebsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
– Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
– Einigungsstellenverfahren
– Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
– Beratung in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen
– Schulungen

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Über:

Kanzlei Blaufelder
Herr Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg
Deutschland

fon ..: 071419133973
web ..: http://www.kanzlei-blaufelder.com
email : info@kanzlei-blaufelder.de

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