Seit 20 Jahren mit Erfolg: Ciper & Coll, die Anwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht, international!!!

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Düsseldorf – vom 03. Januar 2011
Fehlgeschlagener Herzklappeneinsatz – OLG Düsseldorf Az.: I – 8 U 80/07

Chronologie:
Der Vater des Klägers begab sich in das Krankenhaus der Beklagten zum Einsatz einer künstlichen Herzklappe, wobei es zu Komplikationen während der Operation kam, die in der Folge zu einer zerebralen Schädigung führten, in deren Folge der Patient im Dezember 1999 schließlich verstarb.

Die im Rahmen der Herzoperation erlittene zerebrale Schädigung war derart massiv, dass ein intraoperativer Fehler, namentlich eine fehlerhafte Entlüftung vorgeworfen wurde.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen, woraufhin der Kläger vor das OLG Düsseldorf zog. Das OLG hinterfragte nochmals die fachmedizinische Seite mittels eines Sachverständigen, der im Ergebnis mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck brachte, dass ein derartiges Versäumnis bei der Überwachung der Vitalparameter schlechterdings nicht vorkommen darf.

Es konnte ein Vergleich erzielt werden, wonach sich die Parteien auf eine Gesamtentschädigung in Höhe von rund 150.000,- Euro einigten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bemerkenswert an dem Mandat war, dass das zunächst involvierte Landgericht Düsseldorf mit keinem Wort auf das vom Kläger im Vorfeld eingeholte neurologische Sachverständigengutachten eines anerkannten qualifizierten Gutachters einging und die Entscheidung mit dem Abschlussatz kommentierte, „die von dem Kläger gegen die Ärzte erhobenen Vorwürfe, die schwerwiegend sind“, seien „rein spekulativer Art“ gewesen und hätten „sich in keiner Weise bestätigt“, zumal der vorgerichtlich involvierte Gutachter doch gerade eine konkrete Fehlerhaftigkeit konstatiert hatte.

Das Vorgehen hatte sich über fast 10 Jahren hingezogen.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z.B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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