Riester, Eichel, Rürup – Und nun die Deutschlandrente?

Die Politik sorgt sich um die Altersvorsorge – und verfällt in Aktionismus. Damit legt sie selbst eine entscheidende Ursache für fehlende betriebliche und private Vorsorge.

Zur Erinnerung: Durch die Rentenreformen Anfang des Jahrtausends wurde das Niveau der gesetzlichen Rente abgesenkt. Weitere Absenkungen in den kommenden Jahren wurden seinerzeit beschlossen. Dies war und ist aufgrund der demografischen Entwicklung erforderlich. Den aktiven Arbeitnehmern ist es nicht zu zumuten, immer mehr Rentner auf bisherigem Niveau zu versorgen. Gleichzeitig sollte die private und betriebliche Vorsorge gestärkt werden. Dazu wurde die betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung ebenso gestärkt wie die Rürup- und Riester-Rente eingeführt.

Nach teuren Klientelgeschenken der großen Koalition an langjährig Versicherte und Mütter wurden der Rentenversicherung jüngst teure Lasten aufgebürdet, die kommende Generationen zu bezahlen haben. Daher wird nun über eine weitere Absenkung des Leistungsniveaus ebenso diskutiert wie über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters (Rente mit 70). Gleichzeitig wird die angeblich fehlende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge kritisiert. Auch die private Vorsorge insbesondere über die Riester-Rente wird in Frage gestellt. Im Bundesarbeitsministerium will man verstärkt Tariflösungen zur Altersvorsorge forcieren. Eine klare Linie oder gar ein Konzept ist aus dem Handeln der Politik in keiner Weise ersichtlich.

Da erscheint der Vorschlag von drei hessischen Landesministern wie ein Leuchtturm: Die Deutschlandrente soll es richten. Alle Arbeitnehmer, die nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-Out) zahlen in einen Fonds, der das Geld ohne Gewinnerzielungsabsicht lukrativ und sicher anlegen kann. Wegen der Standardisierung des Produkts entstünden nur geringe Verwaltungskosten und zudem Transparenz. Als reine Beitragszusage gebe es auch kaum Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Spricht also die derzeitige Situation der Altersvorsorge für einen solchen Fonds? Die aufgezeigten Annahmen unterliegen auch der Kritik: Dass ein staatlich verwalteter Fonds durch einfache und kostengünstige Verwaltung überzeugt, sei schon ein Widerspruch in sich. Auch eine lukrative und gleichzeitig sichere Kapitalanlage sei keineswegs sicher. Vielmehr könnte der Fonds wegen seiner Größe die Suche nach geeigneten Anlageformen am Markt verschärfen und dadurch zu einem weiteren Renditeverfall beitragen. Warum gerade der Staat ein besserer Anleger sein soll als die in diesem Bereich seit langem erprobten privaten Anbieter, sei ebenfalls nicht ersichtlich. Zudem: Wer soll die Aufsicht über die Geldanlage führen?

Auch die angestrebte Alleinstellung sei nicht ausschließlich positiv zu bewerten: Grundsätzlich sei fehlender Wettbewerb nicht vorteilhaft. Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht sei keineswegs ein Garant für Kostendisziplin und bessere Leistungen.

Wenn die Politik tatsächlich an einer breiteren Nutzung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gelegen ist, sollte sie nicht durch immer neue Ideen die schon jetzt bestehende Komplexität in diesem Bereich erhöhen. Gerade die Undurchsichtigkeit, die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten und die erheblichen gesetzlichen Regulierungen werden von sachverständiger Seite als wesentlicher Hemmschuh für eine flächendeckende betriebliche und private Altersvorsorge gesehen. Wesentlich zielführender und ausreichend wäre es, bestehende Beschränkungen zu streichen:

So könnte etwa der steuer- und sozialversicherungsrechtlich geltende Freibetrag von derzeit 248 EUR monatlich deutlich erhöht werden. Gerade im Bereich der Geringverdiener wird die Anrechnung privater Vorsorge auf die Grundsicherung als äußerst kontraproduktiv gesehen. Fiele sie weg, würde auch im Bereich niedriger Einkommen und Minijobs die Eigenvorsorge deutlich steigen. Auch eine Doppelverbeitragung ist kein Aushängeschild der derzeitigen Konzeption. Vielmehr sollte verhindert werden, dass Beiträge aus Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenzen bzw. aus privaten Mitteln im Leistungsfall der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt.

Gegen den Deutschlandfonds wird noch ein ganz anderes Argument ins Feld geführt: Nach der Konzeption sollen die gesammelten Mittel unter staatlicher Verwaltung stehen. Damit unterliegen sie aber auch einem Zugriff des Staates in Situationen, in welchen es am Geld fehlt. Wer glaubt wirklich, dass der Politik die Fantasie fehlt, im Ernstfall auf den Fonds zu zugreifen? Die Erfahrungen mit den Stabilitätskriterien zum Euro haben vielmehr gezeigt, dass sich die Politik im Ernstfall keinen Deut um die Verträge und die Zusagen von gestern kümmert. Gerade Norwegen, das mit seinem aus den Öleinnahmen gespeisten Staatsfonds als leuchtendes Beispiel herangeführt wird, dokumentiert derzeit, wie dieser Fonds für allgemeine Aufgaben herangezogen wird.

Die Politik ist mithin auf einem falschen Weg, wenn sie erneut einen weiteren Baustein zur Altersversorgung einführen will. Sie sollte sich vielmehr auf die bestehenden Ansätze besinnen und bei diesen die von allen Marktteilnehmern erkannten und kritisierten Unzulänglichkeiten beseitigen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.status-beratung.de und www.status-anwalt.de

Autor: Dr. Cord Imelmann

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