Rechtsverstößen erfolgreich vorbeugen – Compliance-Management in Unternehmensstruktur verankern

Compliance meint die Einhaltung von Rechtsvorschriften. Ein Compliance-Management-System sollte in der Unternehmensstruktur verankert sein – andernfalls drohen bei Rechtsverstößen hohe Geldbußen.

(München/Dresden, 17.März 2016). In jedem dritten Unternehmen ist eine Compliance-Organisation verankert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie des Berufsverbandes der Compliance Manager (BCM) aus Dezember 2015. „Compliance – die Einhaltung von Rechtsvorschriften – sollte generell in der Unternehmensstruktur verankert sein. Dennoch wird das Thema im Zeitalter von Siemens und Co. zu nachlässig behandelt. Für Mitarbeiter, Führungskräfte und die Unternehmen als Ganzes steht einiges auf dem Spiel. Ein nicht vorhandenes Compliance Management kann bei Rechtsverstößen zu hohen Geldbußen führen“, verdeutlicht Dr. Matthias Bender, Rechtsanwalt bei Cramer Rechtsanwälte im Beratungsverbund ABG-Partner.

Compliance ist kein amerikanisches Phänomen

Compliance-Management ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung und meint nichts anderes als die Selbstverpflichtung zu einem regelkonformen Verhalten. Ziel ist die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und freiwilligen Selbstverpflichtungen sowie internen Richtlinien. An sich eine Selbstverständlichkeit. „In den USA wurden Unternehmen aufgrund von Rechtsverstößen zur Zahlung hoher Summen verurteilt. Aber auch in Deutschland und Europa mussten Unternehmen z.B. wegen Preisabsprachen empfindliche Bußgelder zahlen. Die einzige Möglichkeit, sich vor derart kostspieligen Verfahren zu schützen, liegt in der Einrichtung eines Compliance-Managements“, erklärt Rechtsanwalt Bender. Die Bedeutung des Themas in Deutschland belegt eine Studie der KPMG AG. Danach ist Compliance eines der Top-Themen in deutschen Unternehmen. Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Aufbau eines Compliance-Management-Systems, dennoch hat das Bewusstsein über die Haftungsrisiken eines Unternehmers zu einer höheren Sensibilisierung für das Thema geführt.

Finanzielle Einbußen und Reputationsschaden

„Managementverfehlungen sind an der Tagesordnung. Das zeigt die wachsende Anzahl von Urteilen im Bereich Managerhaftung bis zum Jahr 2015“, so Rechtsanwalt Bender. „Hinzu kommen die steigenden Anforderungen, die sich in puncto ordentliches und gewissenhaftes Handeln an einen Manager richten, in der Realität aber nicht leicht zu bewältigen sind.“ Die Folgen: zivilrechtliche Haftungsansprüche und Geldbußen. Unternehmen werden von Geschädigten und Wettbewerbern auf Schadensersatz in Anspruch genommen und von Behörden mit Bußgeldern bestraft. Haften Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, können zugleich gegen sie persönlich zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht und strafrechtliche Sanktionen ausgesprochen werden. „Neben dem finanziellen Aspekt sollte ebenfalls der Reputationsschaden bedacht werden. Nimmt man die Manipulationen beim ADAC-Skandal als Beispiel, geht mit derartigen Verstößen ebenfalls ein starker Vertrauensverlust bei den Mitgliedern, Gesellschaftern und Geschäftspartnern einher“, informiert Matthias Bender.

Druck auf mittelständische Unternehmen wächst

Die bekannten Beispiele aus der aktuellen Vergangenheit betreffen größtenteils Großkonzerne wie VW, den DFB oder den ADAC. Matthias Bender: „Das Thema ist jedoch ebenfalls für mittelständische Unternehmen relevant und sollte nicht unterschätzt werden.“ Im Falle hoher Geldbußen können die Unternehmen unvorhergesehen in wirtschaftliche Schieflagen geraten. Die Zahlen aus der aktuellen Studie der KPMG AG beweisen, dass Compliance auch in der Realität bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein fester Bestandteil der Agenda geworden ist. Dies bestätigen 72 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen.

Mit dem Aufstellen von Richtlinien ist es nicht getan

Zwar sind sich viele Geschäftsführer und Mitarbeiter von mittelständischen Unternehmen darüber einig, dass Compliance im täglichen Geschäftsbetrieb unerlässlich ist. Unterschiede gibt es aber im Grad der Professionalisierung. In einer Befragung von Compliance-Verantwortlichen, durchgeführt von dem Softwareunternehmen Recommind in 2015, wird von jedem vierten Befragten die Existenz eines offiziellen Regelwerks bestätigt. Aufgrund mangelnder Kontrollen hat sich aber ein eher lockerer Umgang mit bestehenden Vorschriften eingeschlichen: Zwei Drittel der Compliance-Richtlinien vorhaltenden Unternehmen überwachen die Einhaltung. Nur die Hälfte hat jedoch Maßnahmen und Prozesse für begangene Regelverstöße festgelegt. „Das Bewusstsein über die Bedeutung von Compliance muss in eine handfeste Umsetzung und Kontrolle übergehen. Allein mit dem Aufstellen von Richtlinien ist es nicht getan“, betont Matthias Bender. „Besonders sensibel sollten Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern sein. Hier gilt es, besondere Spielregen zu beachten. Etwa kann die Einladung von Mitarbeitern der öffentlichen Auftraggeber eine strafrechtlich untersagte Vorteilsgewährung begründen, gleich, ob das Unternehmen ´Böses` im Schilde führt. Gerade, weil dies bisweilen abenteuerlich anmuten mag, gilt es, sich entsprechend zu informieren.“

Externe Unterstützung für mittelständische Unternehmen hilfreich

Es gibt verschiedene Ursachen, weshalb Unternehmen keine ausreichenden Compliance-Richtlinien aufstellen oder vorhandene Verhaltensregeln nicht umsetzen: Oftmals werden Kostendruck und Wachstumsziele sowie Leichtfertigkeit und Unwissenheit angeführt. Das kann aber keine Rechtfertigung für die Nachlässigkeit sein. Betriebswirtschaftlich geht diese Rechnung nicht auf, bedenkt man, dass der Gewinn aus den relevanten Geschäftsvorgängen neben einem empfindlichen Strafzahlungsaufschlag von den Behörden abzuschöpfen ist. Der Anfang ist mit einer besseren Sensibilisierung und einer entsprechenden Weiterbildung gemacht. Präventiv eignet sich eine Unternehmensanalyse, bei der Verantwortlichkeiten überprüft und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert werden. Dies dient im Anschluss als Grundlage für den Einbau von Kontrollmechanismen und der Einführung von verbindlichen Verhaltensregeln („Code of Conduct“). „Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und das Unternehmen eines Rechtsverstoßes verdächtig, ist eine rechtliche Vertretung zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern unumgänglich“, ergänzt Matthias Bender. Neben dem Vorbeugen von Rechtsverstößen und dem Schutz von Marke und Reputation, lohnt sich die intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema aber auch aus finanzplanerischer Sicht: Nicht selten ermöglicht das Vorhalten eines Compliance-Management-Systems überhaupt erst die Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe und kann sogar das Rating eines Unternehmens bei den Banken verbessern.

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