Der Immobiliendarlehensvertrag und das Widerrufsrecht

Eine kurze Übersicht

BildDie Zahlen sprechen für sich. 9 und 10. Es kann davon ausgegangen werden, dass neun von zehn Immobilienkreditverträgen Widerrufsbelehrungen enthalten, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, ist die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund der falschen Informationen noch gar nicht angelaufen.

Ein Widerruf ist daher auch noch nach Jahren möglich.

Man könnte also von einem „ewigen Widerrufsrecht“ sprechen.

Die Bundesregierung hat jedoch am 27. Januar 2016 beschlossen, das „ewige Widerrufsrecht“ für Verträge aus den Jahren 2002 und 2010 auslaufen zu lassen, vermutlich schon Mitte 2016.

Sollte daher das Gesetz in Kraft treten, ist der Widerruf von Altverträgen voraussichtlich nur noch drei Monate möglich.

Eile ist daher geboten.

Durch den erfolgreichen Widerruf kommt der Darlehensnehmer aus seinem Darlehensvertrag raus, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Angesichts der aktuell sehr niedrigen Kreditzinsen, besteht daher bei entsprechender falscher Widerrufsbelehrung die Möglichkeit, die alten Zinsen „kostenlos“ zu verkleinern.

Der Darlehensnehmer kann sich aus dem Darlehensvertrag ohne finanziellen Nachteil lösen und den noch vorhandenen Finanzierungsbedarf auf der Basis des momentan niedrigen Zinsniveaus neu finanzieren.

Bei einem Widerruf ist der gesamte Darlehensvertrag rückabzuwickeln.

Im Rahmen der Rückabwicklung hat die Bank einen Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie auf dessen Verzinsung.

Die Bank wird wahrscheinlich nach erfolgten Widerruf sämtliche ausgezahlten Darlehensraten zurückverlangen.

Der Darlehensnehmer muss also entweder über genügend Kapital verfügen, oder bereits über eine andere Bank eine Anschlussfinanzierung geklärt haben.

Sollte bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen sein, so ist diese zurückzuzahlen.

Ein Widerruf ist nicht nur bei laufenden Darlehensverträgen möglich, sondern auch bei Krediten, welche bereits vollständig getilgt oder umgeschuldet wurden.

Über:

Rechtsanwalt Frank M. Peter
Herr Frank Matthias Peter
Schleiermacherstraße 10
64283 Darmstadt
Deutschland

fon ..: 06151.4922400
web ..: http://www.strafverteidigung-darmstadt.com
email : mail@strafverteidigung-darmstadt.com

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Frank M. Peter
Herr Frank Matthias Peter
Schleiermacherstraße 10
64283 Darmstadt

fon ..: 06151.4922400
web ..: http://www.strafverteidigung-darmstadt.com
email : mail@strafverteidigung-darmstadt.com