Bestellerprinzip 2015 – Maklergebühren werden künftig vom Vermieter getragen

Die bisher übliche Vorgehensweise der Zahlung der Maklerprovision bei der Vermietung einer Immobilie könnte sich Mitte des Jahres 2015 grundlegend ändern.

BildBisher war es in Deutschland üblich, dass in dem Fall, dass ein Vermieter seine Wohnung vermieten möchte, die Maklerprovision vom Mieter getragen wird. Doch immer weniger Mieter können nachvollziehen, dass sie für eine Leistung bezahlen sollen, welche sie selbst nicht in Auftrag gegeben haben. Zur Freude der Mieter oder vielleicht auch zum Leid der Mieter wird sich hier bald einiges ändern.
Beim Verkauf hingegen kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer für die Maklerprovision aufkommt.

Im Falle, dass ein Eigentümer sein <a href=" http://www.wohn-traeume.com/leistungen/sie-wollen-verkaufen„>Haus verkaufen möchte hingegen, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer für die Maklerprovision aufkommt.
Denn laut neuer Gesetzesregelung soll in Zukunft die Maklerprovision anhand des Bestellerprinzips verrechnet werden. Wenn also der Vermieter beispielsweise sein Haus vermieten möchte und hierzu einen Makler beauftragt, wird im Erfolgsfall die Provision vom Vermieter selbst getragen und nicht mehr vom Mieter.

Maklerverbände in Sorge um ihre Auftragslage
Nun gehen viele Makler auf die Barrikaden. Denn Sie fürchten einen starken Einbruch der Auftragslage aufgrund dieser neuen Regelung. Viele Eigentümer werden sich überlegen, ob sie bereit sind, das Geld für einen Makler zu investieren oder sich dann doch lieber selbst um die Vermietung ihrer Immobilie kümmern, so die Befürchtung der meisten Maklerverbände.

Gegenstimme von Makler aus Wuppertal
Andere Stimmen wie der Wuppertaler Michael Jaroch, Inhaber des Immobilienvertrieb Wohnträume stehen dieser Entwicklung offen gegenüber: „Wir wissen um die Qualität unserer Leistungen und die Notwendigkeit für viele Eigentümer diese in Anspruch zu nehmen, um Ihre Immobilie möglichst effizient und zeitnah zu vermarkten. Den meisten Privatpersonen fehlt es nun einmal an Zeit und an Möglichkeiten Ihre Immobilie bestmöglich zu bewerben. Die Feedbacks unserer Kunden bestätigen uns immer wieder wie wertvoll unsere Arbeit ist. Von daher sehen wir den neuesten Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt gelassen entgegen.“
Es bleibt offen, in welchem Maße eine Veränderung für die Maklerverbände zu erwarten ist. Bleiben den Eigentümern doch immer noch einige Schlupflöcher, um dieser Neuerung auszuweichen. So werden die Vermieter die von ihnen beglichene Maklerprovision auf die Miete umlegen. Dies wird für Mieter, die länger in der Immobilie wohnen zum Nachteil gegenüber der bisherigen Regelung. Denn statt einmal die Provision zu zahlen, zahlen sie nun dauerhaft eine erhöhte Miete. Die Mieter zahlen am Ende bei der Neuregelung drauf.
Eine interessante Änderung dessen Erfolg für Immobiliensuchende offen bleibt.

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